Zugang zu internationalen Gerichten, aber kein Stimmrecht30. November 2012, 14:09
Was ein aufgewerteter Beobachterstatus für Palästinenser bedeutet
New York/Ramallah - Nachdem den Palästinensern im vergangenen Jahr eine UN-Vollmitgliedschaft verwehrt blieb, erhalten sie nun zumindest einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat bei den Vereinten Nationen. Die Vollversammlung in New York nahm den palästinensischen Antrag am Donnerstag mit großer Mehrheit an, eine Blockade im Sicherheitsrat ist nicht möglich. Was ändert sich für die Palästinenser als Beobachterstaat?
Anders als zur Vollmitgliedschaft finden sich in der UN-Charta keine Bestimmungen zum Beobachterstatus. Dieser Status wurde erstmals für die Schweiz eingeführt, die von 1948 an als Beobachter der UNO angehörte und erst seit 2002 Vollmitglied ist. Auch die deutsche Bundesrepublik hatte zwischen 1952 und dem Beitritt als Vollmitglied 1973 einen Beobachterstatus. Bis zur nun erfolgten Palästinenser-Aufwertung war der Vatikan zuletzt der einzige Beobachterstaat bei der UNO.
Die Palästinenser verfügten nach der Anerkennung der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) durch die UNO im Jahr 1974 zunächst nur über einen einfachen Beobachterstatus, vergleichbar mit internationalen Organisationen. Zwar erhielten sie 1998 zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Rederecht bei der Generaldebatte und die Mitarbeit an Resolutionen, doch wurden sie nicht mit souveränen Staaten gleichgestellt.
Mit der weiteren Aufwertung des Status' bescheinigen die Vereinten Nationen den Palästinensern nun praktisch Staatsqualität. Die Autonomiebehörde in Ramallah kann bestimmten UN-Organisationen und völkerrechtlichen Verträgen beitreten wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Seerechtsübereinkommen. Damit könnten die Palästinenser die Kontrolle über ihren Luftraum und die Gewässer vor ihrer Küste beanspruchen.
Außerdem erhalten die Palästinenser Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit und könnten beispielsweise Israel wegen der Siedlungspolitik verklagen. Der Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) müsste von den Unterzeichnerstaaten noch gesondert gebilligt werden.
Als Beobachterstaat haben die Palästinenser weiterhin kein Stimmrecht in der Vollversammlung. Auch Resolutionen können sie dort nicht einbringen. (APA, 30.11.2012)
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